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Brille ist Arbeitsmittel für PC-Jobber

Die Kosten für eine extra für den PC-Job angefertigte Brille kann in Deutschland steuerlich über den Punkt der Werbungskosten geltend gemacht werden.

Das Finanzgericht Baden Württemberg hat entschieden, dass eine Brille für PC-Jobber steuerlich absetzbar ist. Ein anderes Gericht hatte zuvor eine Klage in diesem Zusammenhang abgewiesen, da es sich um eine „normale Sehhilfe“ handelte, die auch außerhalb des Jobs benutzt werden konnte. Dem Kläger wurde aber zugebilligt, diese Brille als Arbeitsmittel über drei Jahre verteilt steuerlich geltend zu machen.

Bei dem neuen Urteil handelte es sich um eine Brille, die extra für den Einsatz vor dem PC vermessen und verordnet wurde. Das Gericht stellte fest, dass es eigentlich in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen würde, dem Arbeitnehmer eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit an den Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen. Sobald dies nicht der Fall ist, kann der Arbeitnehmer die Kosten der speziellen Sehhilfe als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen.

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